Fragen und Antworten (FAQ)
Allgemeine Fragen
Kann man noch in das Projekt einsteigen?
Ja, das Projekt befindet sich in der Phase des Übergangs von der GbR Gemeinschaft leben in Roetgen hin zur Genossenschaft Gemeinschaft leben in Roetgen e.G.
Die Genossenschaft wird das Projekt weiter vorantreiben und mit Leben füllen, was sowohl das Organisatorische wie auch finanzielle Aspekte beinhaltet. Beides Bedarf entsprechender Ressourcen.
Ist das Grundstück seitens der Gemeinde bereits fest zugesagt?
Nein, die Vorstufe zum endgültigen Vertrag ist ein sogenannter Anhandgabevertrag.
Sind die politischen Parteien in das Projekt involviert?
Nein, nicht aktiv. Jedoch werden diese laufend über den Sachstand informiert.
Welche Organisationsform ist geplant?
Um den sozialen Charakter des Projekts zu unterstreichen, ist eine genossenschaftliche Organisation vorgesehen. Auch wollen wir so vermeiden, dass die Gewinnmaximierung nach Ablauf der Bindung für geförderten Wohnraum im Vordergrund stehen. Wir wollen bezahlbaren Wohnraum jetzt und für die nächsten 99 Jahre gewährleisten.
Welches finanzielle Risiko geht man bei einer Beteiligung ein?
Das maximale finanzielle Risiko ist der Verlust der geleisteten Mitgliedsbeiträge, Pflichtanteile und der freiwilligen Anteile (als Teil des Eigenkapitals)
Wo finde ich die Satzung der Genossenschaft?
Die Arbeitsgruppe Genossenschaft hat eine Satzung erarbeitet, die im Rahmen der Gründung der Genossenschaft verabschiedet wurde. Hier geht es direkt zur →Seite mit den Downloadmöglichkeiten.
Wer wird Eigentümer der Gebäude sein?
Eigentümer wird die Genossenschaft Gemeinschaft leben in Roetgen eG sein.
Architektur
Kann ich die Gestaltung der Gebäude noch beeinflussen?
Ja
Werden alle Wohnungen altersgerecht ausgestattet sein?
Ja, alle Wohnungen werden seniorengerecht geplant. Auch die Wohnungen in der 2. Etage sind alle über einen Aufzug und ebene Gänge erreichbar.
Wie groß werden die Wohnungen sein?
Die aktuell im Plan enthaltenen Wohnungen haben die Größen:
38 – 49 m² für eine Einzelperson
59 m² für zwei Personen
71 m² für eine Familie mit einem Kind
87 – 89 m² für eine Familie mit zwei Kindern
110 m² für eine Familie mit drei Kindern
Wie viele Wohnungen sind geplant?
Die aktuell im Plan enthaltenen Wohnungen:
12 WE für eine Einzelperson
5 WE für zwei Personen
3 WE für Familien mit einem Kind
2 WE für Familien mit zwei Kindern
2 WE für Familien mit drei Kindern
1 WE (140 m²) für eine WG mit 4 Personen
Finanzierung
Erhalte ich das eingesetzte Geld für Genossenschaftsanteile zurück, wenn das Projekt nicht zum tragen kommt?
Das hängt im Wesentlichen davon ab, zu welchem Zeitpunkt festgestellt wird, dass das Projekt nicht zum Tragen kommt und wieviel Geld dann noch in der Kasse ist.
a) Genossenschaft wird aufgelöst (Liquidation, §46):
Für die Verteilung des Vermögens der Genossenschaft ist das Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass Überschüsse im Verhältnis der Geschäftsguthaben unter die Mitglieder verteilt werden.
b) Mitglied scheidet aus (§10):
Für die Auseinandersetzung zwischen dem ausgeschiedenen Mitglied und der Genossenschaft ist der festgestellte Jahresabschluss maßgebend; Verlustvorträge sind nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich das Geschäftsguthaben, das den Mitgliedern anteilig zuzuordnen ist. Die Auszahlung ist ausgesetzt, solange durch die Auszahlung das Mindestkapital (§ 37 Abs. 4a) unterschritten würde. Dem ausgeschiedenen Mitglied ist das Auseinandersetzungsguthaben binnen sechs Monaten nach dem Ausscheiden auszuzahlen.
Erhalte ich die im Rahmen des Zuwendungsvertrags geleistete Zahlung in voller Höhe zurück, sollte das Projekt nicht umgesetzt werden?
Vorhandenes Guthaben wird auf alle Zuwender gleichmäßig verteilt rücküberwiesen.
Gibt es Fördermittel und wenn ja welche?
Mitglieder:
können zinsgünstige Darlehen für Geno-Anteile erhalten
Genossenschaft:
Es gibt diverse Förderungen für den Bau von Sozialwohnungen und für nachhaltiges und effizientes Errichten von Gebäuden
Ich habe kein Eigenkapital, kann ich auch dort einziehen?
Die erforderlichen Geschäftsanteile können über ein zinsgünstiges KFW-Darlehen finanziert werden, dafür zahlt der Interessent monatlich Zinsen und Tilgung
Ist es möglich, das Projekt zu unterstützen, obwohl ich dort nicht wohnen möchte?
Ja, durch freiwillige Geschäftsanteile, die als Eigenkapital Teil des Geschäftsguthabens sind und lt. Geno-Satzung mit 1,5 % verzinst werden.
Was heißt „freifinanziert“?
Die nicht staatlich geförderten Wohnungen sind in unserem Vorhaben „freifinanzierte“ Wohnungen. Sie werden außer aus der staatlichen Förderung für sozialen Wohnungsbau aus den gleichen Mitteln finanziert wie alle Wohnungen: Eigenkapital, Darlehen, BEG40 etc.
Wie hoch wird voraussichtlich die Miete sein?
Die Miete wird hier Nutzungsentgelt heißen.
Das Nutzungsentgelt hängt von der Wohnungsart ab:
WBS A: 6,65EUR/qm,
WBS B: 7,7EUR/qm,
frei (kann noch variiieren): 13,77 EUR/qm
WBS - was ist das?
Wohnberechtigungschein (A oder B), der abhängig von der Personenanzahl und des Gesamteinkommens zur Miete einer geförderten Sozialwohnung berechtigt.
Soziales Miteinander
Werden Entscheidungen demokratisch getroffen?
Während bei demokratischen Entscheidungen das Mehrheitsprinzip gilt, werden hier alle Entscheidungen so getroffen, dass es auch von Minderheiten keine gravierenden Einwände gibt (Konsentprinzip)
Was bedeutet soziokratisch?
Die Methode der Soziokratie beruht auf vier Basiselementen:
(1) Konsentprinzip
(2) Organisation in Kreisen
(3) Doppelte Kopplung (der Kreise)
(4) Offene Wahlen
Genauere Erläuterungen gibt es hier: –> Soziokratie oder hier –> (https://www.youtube.com/watch?v=u3JJotOJ7kI)
Hat die Person, die viel leistet (z.B. in Form von Eigenkapital) mehr zu sagen als andere?
Im Rahmen der Generalversammlungen der Genossenschaft hat jeder das gleiche Stimmrecht. Bei allen Entscheidungen in Arbeitsgruppen und im Alltag gelten die Prinzipien der Soziokratie.
Wohnen
Gibt es ein klassisches Vermieter/Mieterverhältnis?
Es ist derzeit geplant, dass alle Bewohnenden Mitglieder der Genossenschaft werden und damit am Gemeinschaftseigentum partizipieren
Ich bin jung und plane die Wohnung nur für eine kurze Zeit zu mieten, geht das?
Das ist bisher nicht vorgesehen. Wenn der Bedarf besteht, ist es in der Genossenschaft zu diskutieren
Wie kann ich aus dem Wohnprojekt wieder aussteigen?
Idealerweise sollten die eingezahlten Geschäftsanteile an einen anderen Interessenten verkauft werden (§6 Abs. (1) der Satzung). Ansonsten gilt die in der Satzung festgelegte Kündigungsfrist von aktuell zwei Jahren (§5 Abs. (1)).
Wer bestimmt die zukünftige Belegung der Wohnungen?
Die Grundsätze zur Vergabe von Genossenschaftswohnungen sind schriftlich fixiert und sind seitens einer noch zu besetzenden Belegungskommission anzuwenden. Die Kommission wird sich aus Bewohnern des Wohnprojekts zusammensetzen
Ist es möglich, eine Wohnung für die Zukunft zu reservieren?
Das ist so nicht vorgesehen
Kann ich z.B. für meine Eltern investieren und sie dort wohnen lassen?
Ja, das wird möglich sein